Startseite › BLE-Mitgliedschaft › Infos zur Mitgliedschaft
- Wer kann Mitglied werden?
- Erstinformation
- Voraussetzungen
- Presseclub-Leistungen
- Business-Marketing
- Presse-Konditionen
JETZT NEU

Wer kann Mitglied werden?
Unsere Deutsche Journalisten Agentur bietet haupt- und nebenberuflichen Journalisten und Medienschaffenden unseren BLE-Presseausweis an.
Wer kann unseren BLE-Presseausweis erhalten?
Sie müssen überwiegend hauptberuflich als Künstler oder Journalist im Medienbereich tätig sein.
Welche Nachweise für die Arbeit im Medienbereich sind gültig?
- Nachweis der künstlerischen Tätigkeit (TV, Print, Foto, Internet)
- Nachweis einer Redaktion, eines Verlages oder einer Bildagentur oder
- Nachweis von journalistischen Publikationen in den vergangenen 12 Monaten oder
- Nachweis vom zuständigen Finanzamt zur journalistischen Arbeit oder
- Nachweis von vertretungsberechtigten Personen aus Unternehmen oder Einrichtungen, die journalistisch tätig sind oder
- Nachweis von bereits erhaltenen Presseausweisen