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Wer kann Mitglied werden?

Unsere Deutsche Journalisten Agentur bietet haupt- und nebenberuflichen Journalisten und Medienschaffenden unseren BLE-Presseausweis an.

Wer kann unseren BLE-Presseausweis erhalten?
Sie müssen überwiegend hauptberuflich als Künstler oder Journalist im Medienbereich tätig sein.

Welche Nachweise für die Arbeit im Medienbereich sind gültig?

  • Nachweis der künstlerischen Tätigkeit (TV, Print, Foto, Internet)
  • Nachweis einer Redaktion, eines Verlages oder einer Bildagentur oder
  • Nachweis von journalistischen Publikationen in den vergangenen 12 Monaten oder
  • Nachweis vom zuständigen Finanzamt zur journalistischen Arbeit oder
  • Nachweis von vertretungsberechtigten Personen aus Unternehmen oder Einrichtungen, die journalistisch tätig sind oder
  • Nachweis von bereits erhaltenen Presseausweisen